REISEBEDINGUNGEN

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Beförderungsverträge – Kunden

 

§ 1 - Angebot und Vertragsschluss

1.1.

Angebote der Busvermietung24 GmbH sind freibleibend und unverbindlich, soweit keine abweichende Vereinbarung in Textform getroffen wurde.

1.2.

Der Besteller kann einen Auftrag mündlich, schriftlich oder per Telefax oder Email (Textform) erteilen. Der Besteller ist an seinen Auftrag 14 Tage gebunden. Ein Vertrag mit der Busvermietung24 GmbH kommt erst mit Zugang einer schriftlichen oder in Textform erteilten Auftragsbestätigung durch die Busvermietung24 GmbH innerhalb dieser Frist beim Besteller zustande, es sei denn, es wurde eine abweichende Vereinbarung getroffen. Bei kurzfristigen Buchungen bis zu 14 Tagen vor Beförderungsbeginn kann auch die Annahme der Beförderungsleistung durch den Besteller zum Abschluss des Beförderungsvertrages führen.

1.3.

Maßgebend für den Inhalt des Beförderungsvertrages sind das Angebot, die in schriftlicher oder Textform erteilte Auftragsbestätigung sowie diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Busvermietung24 GmbH. Enthält die Auftragsbestätigung gegenüber dem Auftrag Änderungen oder Abweichungen, wird der Inhalt der Bestätigung Vertragsgrundlage, wenn der Besteller binnen 1 Woche nach Zugang der Bestätigung deren Annahme erklärt oder die Beförderungsleistung unbeanstandet entgegennimmt.

1.4.

Nachträgliche Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden des Beförderungsvertrags werden nur dann Vertragsgegenstand, wenn sie ausdrücklich mit der Busvermietung24 GmbH vereinbart wurden. Derartige Vereinbarungen sind schriftlich oder in Textform festzuhalten.

1.5.

Beabsichtigt der Besteller die Beförderung von Fußballfans oder politisch motivierten Gruppierungen, so hat er die Busvermietung24 GmbH hierauf in seinem Auftrag bzw. in seiner Buchung schriftlich oder Textform hinzuweisen.

 

§ 2 - Leistungen und Leistungsänderungen

2.1.

Die vertragliche Leistung des Beförderungsvertrags beinhaltet die Bereitstellung der notwendigen Anzahl von Omnibussen mit Fahrer und die Durchführung der vertraglich vereinbarten Beförderung. Die Busvermietung24 GmbH steht es frei, Subunternehmer aus Deutschland oder dem europäischen Ausland mit der Erbringung der Beförderungsleistung zu beauftragen. Soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wird, wird lediglich ein Fahrer zur Verfügung gestellt, der im Rahmen der gesetzlichen Lenk-, Schicht- und Ruhezeiten tätig wird.

 

2.2.

Zu der vertraglichen Leistung zählen nicht:

  1. Eine Beaufsichtigung der Fahrgäste, von Sachen, die seitens des Bestellers oder der Fahrgäste im Fahrgastraum des Fahrzeugs zurückgelassen werden, und des Vorgangs der Be- bzw. Entladung des Gepäcks des Bestellers bzw. der Fahrgäste.

 

  1. Die Einhaltung der Devisen-, Pass-, Visa-, Zoll- und Gesundheitsvorschriften sowie die Einhaltung der sich aus diesen Regelungen ergebenden oder sonstigen weiteren Verpflichtungen.

2.3.

Sollten nach Zustandekommen des Vertrags Umstände auftreten, die eine Leistungsänderung seitens der Busvermietung24 GmbH notwendig werden lassen und von dieser nicht treuwidrig herbeigeführt worden sind, sind diese Leistungsänderungen als zulässig anzusehen, soweit sie unerheblich und für den Besteller zumutbar sind. Die Busvermietung24 GmbH wird den Besteller über Leistungsänderungen nach Kenntnisnahme des die Leistungsänderung begründenden Umstands informieren.

2.4.

Leistungsänderungen, die vom Besteller nach Vertragsschluss gewünscht werden, sind der Busvermietung24 GmbH schriftlich oder in Textform mitzuteilen und werden nur dann Vertragsgegenstand, wenn die Busvermietung24 GmbH ihre Zustimmung ausdrücklich schriftlich oder in Textform erteilt.

 

§ 3 - Vergütung

3.1.

Der Besteller hat die vertraglich vereinbarte Vergütung, zuzüglich etwaiger, sich aufgrund von vom Besteller gewünschten Leistungsänderungen ergebenden Kosten, zu leisten. In der Vergütung nicht enthalten sind mit der Beförderung in Zusammenhang stehende Nebenkosten, wie z.B. Straßen- und Parkgebühren, Übernachtungs- und Verpflegungskosten, mindestens in Form von Halbpension, für den Fahrer, vorbehaltlich einer abweichenden vertraglichen Vereinbarung.

3.2.

Die Busvermietung24 GmbH behält sich vor, tatsächlich entstandene Mehrkosten zu berechnen, die auf nicht von der Busvermietung24 GmbH zu vertretende Umstände zurückzuführen sind, wie z.B. unvorhergesehene Routen- oder Programmänderungen etc., soweit diese dem Besteller zuzurechnen oder auf einen unter Ziff. 6.1. genannten Umstand zurückzuführen sind.

3.3.

Der Besteller hat innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Auftragsbestätigung seitens der Busvermietung24 GmbH eine Vorauszahlung in Höhe von 15 % der vereinbarten Vergütung und spätestens bis 14 Tage vor Beförderungsbeginn den Restbetrag zu leisten, soweit keine abweichende vertragliche Vereinbarung getroffen wurde.

 

3.4.

Sollten nach Abschluss des Vertrags unvorhersehbare und außergewöhnliche Umstände auftreten, die dazu führen, dass sich die Erbringung der Vertragsleistung zu der vereinbarten Vergütung unter Berücksichtigung der aktuellen Markt- und Preisentwicklungen als für die Busvermietung24 GmbH unzumutbar darstellt und bei deren Kenntnis die Parteien die vereinbarte Vergütung so nicht vereinbart hätten, ist die Busvermietung24 GmbH berechtigt, vom Besteller ergänzende Verhandlungen über eine Anpassung der Vergütung zu verlangen, mit dem Ziel eine Anpassung der Vergütung an marktübliche Gegebenheiten zu erreichen.

 

§ 4 - Rücktritt durch den Besteller

4.1.

Vor Fahrtantritt kann der Besteller jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt hat schriftlich oder in Textform gegenüber der Busvermietung24 GmbH zu erfolgen. Anstelle der vereinbarten Vergütung schuldet der Besteller in diesem Fall der Busvermietung24 GmbH eine angemessene Entschädigung, soweit der Rücktritt nicht auf einen von der Busvermietung24 GmbH zu vertretenen Umstand zurückzuführen ist. Die angemessene Entschädigung ist als Pauschalbetrag wie folgt zu entrichten:

  • bei einem Rücktritt bis zu 30 Tagen vor der geplanten Beförderung 15 %,

  • bei einem Rücktritt von 29 bis 15 Tagen vor der geplanten Beförderung 30 %,

  • bei einem Rücktritt von 14 bis zu 8 Tage vor der geplanten Beförderung 50 %,

  • bei einem Rücktritt von 7 bis zu 2 Tagen vor der geplanten Beförderung 80 % und

  • bei einem Rücktritt einen Tag vor der geplanten Beförderung 90 %

der vertraglich vereinbarten Vergütung.

4.2.

Dem Besteller steht es frei, den Nachweis zu führen, dass ein Schaden seitens der Busvermietung24 GmbH nicht oder in wesentlich geringerem Umfang entstanden ist.

4.3.

Die Busvermietung24 GmbH behält sich vor, für den Fall, dass der Rücktritt nicht auf einen von ihr zu vertretenen Umstand zurückzuführen ist, anstelle der vorstehenden Pauschalbeträge eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit sie nachweist, dass ihr höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. Die Busvermietung24 GmbH ist in diesem Fall verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Abzug von ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Beförderungsleistungen konkret zu beziffern und darzulegen.

 

§ 5 - Rücktritt durch die Busvermietung24 GmbH

5.1.

Die Busvermietung24 GmbH kann vor Beginn der Beförderung vom Vertrag zurücktreten, soweit außergewöhnliche, von der Busvermietung24 GmbH nicht zu vertretende Umstände vorliegen, die dazu führen, dass er an der Erbringung der Beförderungsleistung gehindert ist oder eine Erbringung als nicht zumutbar anzusehen ist.

5.2.

Der Besteller kann im Falle eines Rücktritts gem. Ziffer 5.1. lediglich den ihm im Zusammenhang mit dem Beförderungsvertrag entstandenen notwendigen Aufwendungsersatz verlangen.

5.3.

Bei Nichtbeachtung der Ziff. 1.5 kann die Busvermietung24 GmbH vom Beförderungsvertrag zurücktreten, soweit die Erbringung der Beförderungsleistung für die Busvermietung24 GmbH dadurch unzumutbar wird. Das Recht auf Schadenersatz seitens der Busvermietung24 GmbH bleibt unberührt.

5.4.

Bei nicht fristgerechtem Eingang der Vorauszahlung und/oder der Restzahlung gemäß Ziff. 3.3 hat die Busvermietung24 GmbH das Recht, von dem Beförderungsvertrag zurückzutreten, wenn sie den Besteller zuvor erfolglos unter Setzung einer angemessenen Zahlungsfrist angemahnt hat. Das Recht der Busvermietung24 GmbH auf Schadenersatz bleibt unberührt.

 

§ 6 - Kündigung aus wichtigem Grund

6.1.

Der Besteller und die Busvermietung24 GmbH können den Vertrag fristlos kündigen, wenn ein unvorhersehbarer wichtiger und nicht von den Parteien zu vertretener Grund vorliegt aufgrund von höherer Gewalt oder sonstigen Beeinträchtigungen, Erschwerungen oder Gefährdungen erheblicher Art, wie Krieg oder ähnliche Vorgänge (Aufstand, Unruhen, Bürgerkrieg etc.), terroristische Handlungen, Pan- oder Epidemien, unzumutbare Witterungs- und Straßenverhältnisse, Beeinträchtigungen durch Staatsorgane, Personen oder andere Vorkommnisse wie Demonstrationen, Straßenblockaden, Streiks etc., soweit die Beförderung dadurch unzumutbar wird. Gleiches gilt, wenn die Beförderung durch den Besteller, einen Fahrgast oder wegen Nichteinhaltung der Vorschriften nach Ziff. 2.2 b) trotz Abmahnung erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt und dadurch für die Busvermietung24 GmbH unzumutbar wird oder wenn der Besteller seiner Verpflichtung gemäß § 1.5 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen schuldhaft nicht nachgekommen ist.

6.2.

In den Fällen einer Kündigung gem. Ziff. 6.1. Satz 1 ist die Busvermietung24 GmbH verpflichtet, eine vertragliche Rückabwicklung durchzuführen und die Fahrgäste in dem vertraglich bereitgestellten Fahrzeug zurückzubefördern, soweit eine solche möglich ist. Eventuelle Mehrkosten einer Rückbeförderung, z.B. durch Inanspruchnahme eines Ersatztransportmittels, tragen die Vertragsparteien jeweils zu Hälfte. Die Rechte der Fahrgäste gem. Art. 8 der Verordnung (EU) Nr. 181/2011 vom 16.02.2011 bleiben unberührt.

 

 

6.3.

Erfolgt eine Kündigung gem. Ziffer 6.1. Satz 2, so ist die Busvermietung24 GmbH zu einer Rückbeförderung nur insoweit verpflichtet, als dass eine solche für die Busvermietung24 GmbH zumutbar ist. Eventuelle Mehrkosten einer Rückbeförderung gehen zu Lasten des Bestellers. Die Rechte der Fahrgäste gem. Art. 8 der Verordnung (EU) Nr. 181/2011 vom 16.02.2011 bleiben unberührt.

6.4.

Im Falle einer Kündigung nach Ziff. 6.1 entfällt der vertraglich vereinbarte Vergütungsanspruch der Busvermietung24 GmbH. Der Busvermietung24 GmbH steht stattdessen eine angemessene Vergütung für die bereits erbrachten Leistungen zu. In jedem Fall müssen durch diese Vergütung die der Busvermietung24 GmbH tatsächlich entstandenen Kosten und Aufwendungen zur Durchführung des Vertrags, einschließlich der Kosten für die Beauftragung von Subunternehmern, abgedeckt sein.

 

§ 7 - Haftung der Busvermietung24 GmbH

7.1.

Im Falle eines Unfalls haftet die Busvermietung24 GmbH bei Verlust und Beschädigung von Gepäckstücken pro Schadensfall nur bis zu einem Betrag in Höhe von max. 1.200,00 € pro Gepäckstück, soweit der Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verursacht wurden.

Bei Sachschäden, die nicht durch einen Unfall verursacht wurden, haftet die Busvermietung24 GmbH gegenüber jeder beförderten Person nur bis zu einem Betrag von max. 1.000,00 €, soweit der Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verursacht wurde.

Eine Haftung für beschädigte oder abhandengekommene Mobilitätshilfen gem. § 23 Abs. 3 PBefG bleibt von diesen Haftungsbegrenzungen unberührt.

7.2.

Bei sonstigen Schadenersatzansprüchen, die nicht unter die in Ziff. 7.1. genannten Schäden fallen und bei denen es sich nicht um Leben, Körper- und Gesundheitsschäden handelt, ist die Haftung der Busvermietung24 GmbH auf den dreifachen Beförderungspreis beschränkt, es sei denn der Schaden beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit eine Hauptpflicht des Vertrags, also eine Pflicht, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst möglich macht und auf die der Besteller vertrauen kann, verletzt wurde, oder der Schaden durch eine Versicherung abgedeckt ist oder üblicherweise durch den Abschluss einer solchen Versicherung seitens des Beförderungsunternehmens abgedeckt wäre.

7.3.

Eine Haftung für Leistungsstörungen wegen höherer Gewalt oder sonstiger Beeinträchtigungen, Erschwerungen oder Gefährdungen erheblicher Art, wie Krieg oder ähnliche Vorgänge (Aufstände, Unruhen, Bürgerkrieg etc.), terroristischer Handlungen, Pan- und Epidemien, unzumutbarer Witterungs- und Straßenverhältnisse, Beeinträchtigungen durch Staatsorgane, Personen oder andere Vorkommnisse wie Demonstrationen, Straßenblockaden, Streiks etc., ist vorbehaltlich der Regelung in Ziff. 6.3, Ziff. 7.1., 7.2. und 7.4. ausgeschlossen.

7.4.

Für Leben sowie Körper- und Gesundheitsschäden haftet die Busvermietung24 GmbH nach den gesetzlichen Vorschriften. Die obigen Haftungsbeschränkungen und –ausschlüsse finden keine Anwendung.

7.5.

Die Rechte der Fahrgäste gemäß der Verordnung (EU) Nr. 181/2011 vom 11.02.2011, insbesondere gem. Art. 7 und 8 (Entschädigung und Hilfeleistungen bei Unfällen) und Art. 17 Abs. 1 und 2 (Entschädigung für Rollstühle und andere Mobilitätshilfen), bleiben von den in dieser Ziffer festgelegten Haftungsbegrenzungen unberührt. Im Falle einer Unterbringung der Fahrgäste in Folge eines aus der Nutzung des Omnibusses resultierenden Unfalls werden die Gesamtkosten der Unterbringung je Fahrgast auf 80,00 Euro pro Nacht und auf höchstens zwei Nächte beschränkt ohne Anerkennung einer Rechtspflicht gem. Art. 8 der Verordnung (EU) Nr. 181/2011.

 

§ 8 – Gepäck, Verhalten der Fahrgäste

8.1.

Die Beförderung von normalen Gepäckstücken und üblichem Handgepäck ist Gegenstand der vertraglichen Leistungspflicht. Mehr als ein Gepäckstück pro Fahrgast, Sperrgepäck oder Gepäck in Übergröße werden nur nach vorheriger Absprache mit der Busvermietung24 GmbH befördert.

8.2.

Von der Beförderung ausgeschlossen sind leicht entzündliche, explosionsfähige oder sonstige gefährliche Stoffe sowie alle sonstigen Gegenstände oder Stoffe, durch die die beförderten Personen gefährdet oder verletzt werden können. Ebenfalls von der Beförderung ausgeschlossen sind Tiere.

8.3.

Der Besteller haftet für Schäden, die durch vom Besteller oder seinen Fahrgästen mitgeführten Gegenständen oder durch ein Verhalten des Bestellers oder seiner Fahrgäste verursacht werden, soweit die eingetretenen Schäden auf Umstände zurückzuführen sind, die vom Besteller oder seinen Fahrgästen zu vertreten sind.

8.4.

Soweit der Besteller oder die Fahrgäste den Anweisungen der eingesetzten Busfahrer nicht Folge leisten, können diese von einer Beförderung ausgeschlossen werden, wenn die Weiterbeförderung dadurch für die Busvermietung24 GmbH unzumutbar geworden ist. Ein Anspruch auf Rückbeförderung ist in diesen Fällen ausgeschlossen.

 

§ 9 - Gerichtsstand und anwendbares Recht

9.1.

Soweit der Besteller Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtlichen Sondervermögens ist oder soweit der Besteller keinen Gerichtsstand im Inland hat, ist Gerichtsstand der Sitz der Busvermietung24 GmbH für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Der Busvermietung24 GmbH steht es jedoch frei, den Besteller an seinem allgemeinen Gerichtsstand in Anspruch zu nehmen.

9.2.

Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Besteller und der Busvermietung24 GmbH gilt deutsches Recht. Wenn der Auftrag durch einen Verbraucher erteilt wurde und dieser zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Land hat, bleibt die Anwendung zwingender Rechtsvorschriften dieses Landes von der in Satz 1 getroffenen Rechtswahl unberührt.

 

§ 10 - Sonstiges

10.1.

Bei Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen einschließlich der Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

10.2.

Dem Besteller ist es untersagt, ein von der Busvermietung24 GmbH beauftragtes und den Vertrag ausführendes Unternehmen innerhalb von zwei Jahren nach Beendigung der Beförderungsleistung unmittelbar zu beauftragen. Bei Verstoß gegen diese Vorschrift ist der Besteller verpflichtet, eine Vertragsstrafe in Höhe von 1.000,00 € an die Busvermietung24 GmbH zu leisten.

10.3.

Mängelansprüche aus dem Beförderungsvertrag verjähren 12 Monate nach Abschluss der Beförderung, es sei denn es handelt sich um Mängelansprüche von Verbrauchern oder um Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und/oder bei grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachten Schäden. Im Übrigen gelten, insbesondere auch bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, die gesetzlichen Verjährungsvorschriften.

10.4

Diese Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers werden nur dann und nur insoweit Vertragsbestandteil, als die Busvermietung24 GmbH ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

 

Stand: August 2022

 

Busvermietung24 GmbH

Seckel 9

58762 Altena

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