Allgemeine Geschäftsbedingungen für Beförderungsverträge - Busunternehmen (nachfolgend: Auftragnehmer)
- 1 Vertragsschluss
1.1.
Der Abschluss des Beförderungsvertrags erfolgt in schriftlicher Form, in Textform (per Telefax oder Email) oder mündlich.
1.2.
Ein durch die Busvermietung24 erteilter Auftrag ist durch den Auftragnehmer innerhalb von 3 Werktagen nach Zugang des Auftrags schriftlich oder in Textform zu bestätigen. Der Auftragsbestätigung ist eine aktuelle Aufstellung des Fuhrparks des Auftragnehmers beizufügen. Geht der Busvermietung24 eine Auftragsbestätigung nicht fristgemäß zu, ist sie an den erteilten Auftrag nicht mehr gebunden und berechtigt, den Auftrag anderweitig zu vergeben. Aufwendungsersatz- oder sonstige Schadensersatzansprüche seitens des Auftragnehmers sind ausgeschlossen.
1.3.
Maßgebend für den Inhalt des Vertrags ist die Auftragserteilung der Busvermietung24 einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Enthält die Auftragsbestätigung des Auftragnehmers Abweichungen gegenüber der Auftragserteilung der Busvermietung24, so werden diese nur dann zum Vertragsinhalt, wenn die Busvermietung24 diese schriftlich oder in Textform bestätigt.
1.4.
Nachträgliche Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden zum Vertrag werden nur dann Vertragsgegenstand, wenn sie mit der Busvermietung24 ausdrücklich vereinbart wurden. Derartige Vereinbarungen sind schriftlich oder in Textform festzuhalten.
- 2 Leistungen und Leistungsänderungen
2.1.
Die vertragliche Leistung beinhaltet die Bereitstellung der vereinbarten bzw. notwendigen Anzahl von Reisebussen mit Fahrer(n), unter Einhaltung der in §§ 4.2. - 4.7. genannten Anforderungen, sowie die Durchführung der vertraglich vereinbarten Beförderung. Die genauen Reisedaten, wie Anzahl der Fahrgäste, die einzelnen Fahrtziele bzw. –strecken sowie die Abhol- und Abfahrzeitpunkte, werden seitens der Busvermietung24 rechtzeitig mitgeteilt.
2.2.
Sollten nach Zustandekommen des Vertrags Umstände auftreten, die eine Leistungsänderung seitens einer Vertragspartei notwendig werden lassen und von dieser nicht treuwidrig herbeigeführt worden sind, ist diese Leistungsänderung als zulässig anzusehen, soweit sie unerheblich und für den anderen Vertragspartner zumutbar ist. Über eine Leistungsänderung ist der andere Vertragspartner unverzüglich schriftlich oder in Textform nach Kenntnisnahme des die Leistungsänderung begründenden Umstands zu informieren.
- 3 Vergütung
3.1.
Geschuldet ist die vertraglich vereinbarte Vergütung. Soweit nicht abweichend vereinbart, handelt es sich hierbei um eine Pauschalvergütung für alle vereinbarten Fahrtstrecken inklusive der gültigen Mehrwertsteuer sowie aller anfallenden Gebühren, wie Straßen-, Park-, Maut- oder Grenzgebühren.
3.2.
Soweit Mehrkilometer gefahren werden, ist hierfür nur dann eine gesonderte Vergütung geschuldet, wenn diese zuvor mit der Busvermietung24 schriftlich oder in Textform vereinbart wurde. Eine unwesentliche Anzahl an Mehrkilometern gilt durch die Pauschalvergütung als abgegolten.
3.3.
Ein Ersatz von sonstigen Mehrkosten, z.B. verursacht durch unvorhergesehene Routen- oder Programmänderungen, ist nur geschuldet, wenn diese auf von der Busvermietung24 GmbH zu vertretende Umstände zurückzuführen sind.
3.4.
Soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, trägt die Busvermietung24 die notwendigen Kosten für Übernachtung inklusive Frühstück grundsätzlich nur für einen Busfahrer gegen Vorlage der jeweiligen Zahlungsnachweise. Soweit die Übernachtungskosten einen Betrag von 60,00 Euro überschreiten, bedarf es einer vorherigen Zustimmung der Busvermietung24. Die Unterbringungskosten für weitere Fahrer trägt die Busvermietung24 nur, soweit der Einsatz dieser Fahrer vertraglich vereinbart oder eine Kostenübernahme ausdrücklich schriftlich oder in Textform zugesagt wurde.
- 4 Pflichten des Auftragnehmers
4.1.
Der Auftragnehmer hat der Busvermietung24 spätestens fünf Werktage vor Fahrtantritt die noch fehlenden Informationen auf dem von der Busvermietung24 übergebenen Fahrtformular mitzuteilen. Andernfalls ist die Busvermietung24 berechtigt, die Vergütung wegen erhöhtem Verwaltungsaufwand um einen Pauschalbetrag von 100,00 Euro zu kürzen.
4.2.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Reisebusse zur Verfügung zu stellen, die mit Schlafsesselbestuhlung, Armlehnen, Klapptischen, Fußrasten, Sitzplatznummern, WC, Klimaanlage, Mini-Küche, Kühlschrank sowie einer Musik- und Videoanlage ausgestattet sind.
Der Auftragnehmer hat in jedem Reisebus ein für alle Fahrgäste ausreichendes Kontingent an Kaltgetränken bereit zu stellen sowie kleinere Snacks anbieten. Sollte eine Bereitstellung von Kleinbussen vereinbart worden sein, entfallen folgende Qualitätsmerkmale: WC, Sitzplatznummern und Fußrasten sowie eine Miniküche.
Den Fahrgästen ist ausreichender Gepäckraum zur Verfügung zu stellen, der die Mitnahme von mindestens einem Gepäckstück sowie einem Handgepäckstück ermöglicht.
Die Busse müssen mit einem Navigationsgerät, einschließlich aktueller Software, ausgestattet sein,
Die Busse haben dem neuesten Stand der Sicherheitstechnik zu entsprechen und nicht älter als 5 Jahre zu sein.
4.3.
Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass für sämtliche eingesetzte Reisebusse eine gültige Genehmigung für den Gelegenheitsverkehr gem. §§ 48, 49 PBefG vorliegt.
4.4.
Für die eingesetzten Reisebusse muss eine ausreichende Haftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden bestehen. Die Versicherung hat der Verwendungsart des Busses zu entsprechen und insbesondere auch Fahrten im Gelegenheitsverkehr zu umfassen. Auf Verlangen der Busvermietung24 stellt der Auftragnehmer eine Kopie der Versicherungspolice zur Verfügung sowie eine schriftliche Bestätigung, dass die Versicherungsprämien fristgerecht bezahlt wurden.
4.5.
Der Auftragnehmer stellt im Rahmen der Vertragsausführung Busfahrer oder Busfahrerinnen zur Verfügung, die über einen gültigen Personenbeförderungsschein verfügen und die Beförderung im Rahmen der gesetzlichen Lenk-, Schicht- und Ruhezeiten durchführen. Es werden ausschließlich Deutsch sprechende, erfahrene, höflich auftretende und angemessen gekleidete Busfahrer oder Busfahrerinnen eingesetzt.
Die Mitnahme von Begleitpersonen, Servicepersonal oder sonstigen Personen bedarf einer vorherigen schriftlichen und in Textform erteilten Zustimmung der Busvermietung24.
4.6.
Die Bereitstellung des Reisebusses am Abfahrtsort hat 30 Minuten vor der angegebenen Abfahrtszeit in sauberem Zustand zu erfolgen. Bei Mehrtagesfahrten sind die Busse täglich von innen und soweit erforderlich auch von außen zu säubern.
4.7.
Während der gesamten Reisedauer sind in den eingesetzten Reisebussen zwei Hinweisschilder mit der Aufschrift „Im Auftrag für Busvermietung24 GmbH“ bzw. die dem Auftragsnehmer seitens der Busvermietung24 überlassenen Schilder anzubringen und zwar an der vorderen Einstiegsseite und im Heckfenster. Die Schilder sind gegebenenfalls mehrfach zu verwenden. Der Auftragnehmer verzichtet während der Reisedauer auf Werbung für eigene unternehmerische Leistungen. Die Busfahrer haben gegenüber den Fahrgästen als für die Busvermietung24 handelnd aufzutreten und die Fahrgäste entsprechend zu begrüßen, anzusprechen und zu betreuen.
4.8.
Sollte es während der Beförderung zu einem Ausfall des Reisebusses kommen, ist der Auftragnehmer verpflichtet, dies unverzüglich gegenüber der Busvermietung24 anzuzeigen. Soweit der Ausfall nicht auf einem unter § 8.1. aufgeführten Umstand beruht, hat der Auftragsnehmer innerhalb einer angemessenen Frist, längsten jedoch innerhalb von vier Stunden seit dem Ausfall, einen Ersatzbus zu beschaffen. Andernfalls ist die Busvermietung24 befugt, im Wege der Ersatzvornahme einen Ersatzbus zur Verfügung zu stellen oder soweit erforderlich die weitere Beförderung bzw. Rückbeförderung der Fahrgäste mit einem anderen Transportmittel zu organisieren. Die dadurch entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Auftragnehmers.
- 5 Subunternehmer
5.1.
Der Einsatz von Subunternehmern ist dem Auftragnehmer nicht gestattet.
5.2.
Sollte eine solche in Ausnahmesituationen nach Abschluss des Vertrages notwendig werden, so bedarf es in jedem Falle einer vorherigen ausdrücklichen Zustimmung der Busvermietung24. Die über einen Subunternehmer eingesetzten Reisebusse müssen den in diesen Geschäftsbedingungen und insbesondere in § 4.2. bis 4.7. festgelegten Anforderungen entsprechen. Direkter Vertragspartner der Busvermietung24 bleibt der Auftragnehmer.
5.3.
Soweit die Busvermietung24 ein berechtigtes Interesse an der Nichterteilung ihre Zustimmung gemäß § 5.2. Satz 1 besitzt und eine ordnungsgemäße Vertragsausführung durch den Auftragnehmer selbst nicht gewährleistet ist, kann die Busvermietung24 vom Vertrag zurücktreten. Etwaige Schadensersatzansprüche der Busvermietung24 bleiben unberührt.
- 6 - Rücktritt durch die Busvermietung24
6.1.
Vor Fahrtantritt kann die Busvermietung24 jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Anstelle der vereinbarten Vergütung schuldet die Busvermietung24 in diesem Fall dem Auftragnehmer eine angemessene Entschädigung in Form von Aufwendungsersatz, unter Ausschluss weitergehender Schadensersatzansprüche.
6.2.
Der Busvermietung24 steht es frei, den Nachweis zu führen, dass ein Schaden seitens des Auftragsnehmers nicht oder in wesentlich geringerem Umfang entstanden ist.
6.3.
Ein Anspruch auf Entschädigung entfällt, soweit der Rücktritt auf erheblichen und für die Busvermietung24 unzumutbaren Leistungsänderungen seitens des Auftragsnehmers beruht.
- 7- Rücktritt durch den Auftragnehmer
Der Auftragnehmer kann vor Beginn der Beförderung vom Vertrag zurücktreten, soweit außergewöhnliche und von diesem nicht zu vertretende Umstände vorliegen, die die Erbringung der Beförderungsleistung unmöglich machen. Die Busvermietung24 kann in diesem Fall lediglich Aufwendungsersatz verlangen.
- 8 - Kündigung aus wichtigem Grund
8.1.
Die Vertragsparteien können den Vertrag fristlos kündigen, wenn ein unvorhersehbarer wichtiger und nicht von den Parteien zu vertretener Grund vorliegt aufgrund von höherer Gewalt oder sonstigen Beeinträchtigungen, Erschwerungen oder Gefährdungen erheblicher Art, wie Krieg oder ähnliche Vorgänge (Aufstand, Unruhen, Bürgerkrieg etc.), terroristische Handlungen, Epidemien, unzumutbare Witterungs- und Straßenverhältnisse, Beeinträchtigungen durch Staatsorgane, Personen oder andere Vorkommnisse wie Demonstrationen, Straßenblockaden, Streiks etc., soweit die Beförderung dadurch unzumutbar wird.
8.2.
In den Fällen einer Kündigung gem. Ziff. 8.1. ist der Auftragnehmer verpflichtet, eine vertragliche Rückabwicklung durchzuführen und die Fahrgäste in dem vertraglich bereitgestellten Reisebus oder einem von diesem bereit gestellten Ersatzfahrzeug zurückzubefördern. Eventuelle, nicht vermeidbare Mehrkosten einer Rückbeförderung, z.B. durch Inanspruchnahme eines Ersatztransportmittels, tragen die Vertragsparteien jeweils zu Hälfte.
8.3.
Im Falle einer Kündigung nach Ziff. 8.1 entfällt der vertraglich vereinbarte Vergütungsanspruch des Auftragnehmers. Dem Auftragnehmer steht stattdessen eine angemessene Vergütung für die bereits erbrachten Leistungen zu.
- 9 - Haftung des Auftragnehmers
9.1.
Der Auftragnehmer haftet gegenüber den Fahrgästen für Sachschäden sowie für Schäden wegen der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit nach den gesetzlichen Vorschriften.
9.2.
Der Auftragnehmer stellt die Busvermietung24 von jeglichen Ansprüchen Dritter wegen während der Beförderung verursachter Schäden, die er zu vertreten hat oder für die er im Rahmen der gesetzlichen Gefährdungshaftung, insbesondere nach dem StVG, einzustehen hat, frei. Der Auftragnehmer hat die Busvermietung24 über einer Inanspruchnahme durch Fahrgäste unverzüglich zu unterrichten.
- 10 Haftung der Busvermietung24
Eine Haftung der Busvermietung24 für durch Fahrgäste verursachte Beschädigungen an den eingesetzten Fahrzeugen, einschließlich deren Einrichtung und Zubehör, oder für deren sonstige schädigende Handlungen wird ausgeschlossen.
- 11 Gerichtsstand und anwendbares Recht
11.1.
Soweit der Besteller Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtlichen Sondervermögens ist oder soweit der Besteller keinen Gerichtsstand im Inland hat, ist Gerichtsstand der Sitz der Busvermietung24 GmbH für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Der Busvermietung24 GmbH steht es jedoch frei, den Besteller an seinem allgemeinen Gerichtsstand in Anspruch zu nehmen.
11.2.
Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Auftragnehmer und der Busvermietung24 gilt deutsches Recht.
- 12 - Sonstiges
12.1.
Bei Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen einschließlich der Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
12.2
Dem Auftragnehmer ist es untersagt, die im Auftrag der Busvermietung24 beförderten Kunden innerhalb von zwei Jahren nach Beendigung des mit der Busvermietung24 geschlossenen Vertrags zu kontaktieren, um seine Leistungen anzubieten, sowie mit diesen Kunden einen Beförderungsvertrag abzuschließen. Bei Nichtbeachtung diese Vorschrift ist der Auftragnehmer verpflichtet, eine Vertragsstrafe in Höhe von 2.000,00 Euro an die Busvermietung24 zu leisten.
12.3
Diese Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragsnehmers werden nur dann und nur insoweit Vertragsbestandteil, als die Busvermietung24 GmbH ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
Stand: August 2022
Busvermietung24 GmbH
Seckel 9
58762 Altena